Alle unsere Wagen werden mit der gesetzlich verpflichteten Gewährleistung verkauft.
Das bedeutet für Sie: Der Verkäufer hat für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung hervorkommt, so wird vermutet, dass er bereits bei Abschluss des Kaufvertrages vorhanden war. In diesem Fall muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Für später auftretende Mängel (mehr als 6 Monate nach der Auslieferung) trifft den Käufer die Beweislast.
Fahrzeugpreise
Durch den Großeinkauf unserer Fahrzeuge können wir Ihnen ein Top Preis/Leistungsverhältnis anbieten. Das heißt die Wagen sind Top serviciert mit gültigem Pickerl zu einem sehr guten Preis. Zudem bekommen Sie noch 12 Monate Gewährleistung auf Ihr Traumauto von uns!